Verkehrsrecht


Mein vierter Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht. Sollten Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Haftpfichtversicherung. Dringend erforderlich ist auch meine Einschaltung bei unklarer Rechtslage. Ich ermittle für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei der Auswahl eines Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe bin ich Ihnen behilflich. Ich melde Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an, nehme Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei der Bußgeldbehörde und vertrete Sie im Bußgeldverfahren als auch vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sollten Sie zum Beispiel falsch geparkt haben, zu schnell gefahren sein oder unter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug geführt haben etc., vertrete ich Sie vor der Bußgeldbehörde, der Polizei und den Gerichten.