zunächst einmal herzlich Willkommen auf meiner Website!
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet und einen Rechtsanwalt, der Sie kompetent und zuverlässig berät oder gerichtlich vertritt?
Dann lade ich Sie ein, mich und meine Kanzlei auf dieser Seite näher kennenzulernen!
Wir sind eine mittelständische Kanzlei, die sowohl Privatpersonen als auch Handwerksbetriebe und Unternehmen berät. Ich biete Ihnen eine sorgfältige und umfassende Rechtsberatung, die durch fortwährende Weiterbildung und Beschäftigung mit der neuesten Rechtsprechung gewährleistet wird.
Ich bin bemüht, anstehende Probleme im vorprozessualen Bereich zu lösen, das heißt, Ihnen die Prozesssituation im Voraus zu ersparen.
Sollte ein Prozess unumgänglich sein, werden Sie hierauf umfassend vorbereitet.Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein!
Rechtsanwalt Thomas Böhmer ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.
Ich vertrete Privatpersonen und Unternehmen.
Für meine Mandanten stehe ich in aller Regel nicht nur als einmaliger Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen Sie in Ihrem Geschäftsbetrieb konfrontiert werden, zur Verfügung.
Im Standort Recklinghausen bin ich für Sie seit 1992 vertreten.
Aufbauend auf dieser Tradition habe ich hier wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft, die auch Ihnen zu Gute kommen. Nach Abschluss meines Studiums und Referendariat war ich in mehreren Kanzleien in Recklingshausen tätig. Meine langjährige Erfahrung in Recklinghausen kann auch Ihnen den entscheidenden Vorteil bei der Verfolgung Ihrer Rechte bringen.
Im Sekreteriat stehen Ihnen Frau Haslinger und Herr Friss als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erstberatung und außergerichtliche Beratung:
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Rechtsanwalt Böhmer verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 100,- € zzgl. MwSt.
Sollte ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar auf 150,- € zzgl. MwSt.
Ihr Vorteil hierbei:
Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin,wenn ich dies für empfehlenswert halte.
Weitere Gebühren:
In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
Sollten Sie einmal festgenommen werden, haben Sie das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen.
Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.
Es geschieht häufig, dass im Rahmen einer Festnahme stressbedingt Aussagen gemacht werden, die Sie nicht mehr ungeschehen machen können.
Bevor Sie sich zum Sachverhalt äußern, sollten Sie sich daher zunächst mit mir beraten, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt aussagen oder es klüger ist, zu schweigen.
Sollte Ihre Wohnung, Ihr Büro etc. durchsucht werden, haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Sie haben darüber hinaus das Recht zu schweigen.
Bestehen Sie auf Ihrem Recht, einen Zeugen hinzuzuziehen und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss und das Durchsuchungsprotokoll aushändigen.
Bei einer polizeilichen Vorladung sind Sie nicht verpflichtet auszusagen.
Sie sollten zunächst mit mir sprechen, damit ich die Akten einsehen kann um so zu Informationen zu gelangen, die für das weitere Vorgehen von Wichtigkeit sind.
Auch wenn die meisten Mietverhältnisse konfliktfrei verlaufen, bei einer Anzahl von mehr als 22 Mio. Mietverträgen in Deutschland
können Probleme und Schwierigkeiten
zwischen Mietern und Vermietern nicht ausbleiben.
Das Mietrecht ist ein schwieriges Spezialgebiet mit immer
wieder neuen gesetzlichen Regelungen.
Meistens geraten Mieter und Vermieter aneinander,
weil sie ihre Rechte und Pflichten als Vertragspartner nicht richtig kennen.
Lassen Sie sich deshalb frühzeitig von mir anwaltlich beraten.
Die sachkundige Beratung durch mich sorgt dafür, dass
der Streit zwischen Mieter und Vermieter nicht eskaliert und in den meisten Fällen außergerichtlich beigelegt werden kann.
Sollten Sie dennoch mit einem Prozess überzogen werden,
werde ich Sie hierauf umfassend vorbereiten.
Hierzu gehört die Beratung bei Trennung und Scheidung
sowie die Beratung zum Unterhalt, Versorgungsausgleich und zum Sorgerecht.
Um Ihre Interessen zu wahren und Rechtsnachteile auszuschließen, rate ich Ihnen, sich möglichst schon
vor der Trennung anwaltlich beraten zu lassen.
Sollten Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Die Kosten hierfür trägt die gegnerischen Haftpfichtversicherung.
Dringend erforderlich ist auch meine Einschaltung bei unklarer Rechtslage.
Ich ermittle für Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Bei der Auswahl eines Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe bin ich Ihnen behilflich.
Ich melde Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflicht-versicherung an, nehme Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei der Bußgeldbehörde und vertrete Sie im Bußgeldverfahren als auch vor den Zivilgerichten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sollten Sie zum Beispiel falsch geparkt haben, zu schnell gefahren sein oder unter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug geführt haben etc., vertrete ich Sie vor der Bußgeldbehörde, der Polizei und den Gerichten.