Strafrecht


Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Strafrecht. Sollten Sie einmal festgenommen werden, haben Sie das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Es geschieht häufig, dass im Rahmen einer Festnahme stressbedingt Aussagen gemacht werden, die Sie nicht mehr ungeschehen machen können. Bevor Sie sich zum Sachverhalt äußern, sollten Sie sich daher zunächst mit mir beraten, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt aussagen oder es klüger ist, zu schweigen.

Sollte Ihre Wohnung, Ihr Büro etc. durchsucht werden, haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Sie haben darüber hinaus das Recht zu schweigen. Bestehen Sie auf Ihrem Recht, einen Zeugen hinzuzuziehen und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss und das Durchsuchungsprotokoll aushändigen.

Bei einer polizeilichen Vorladung sind Sie nicht verpflichtet auszusagen. Sie sollten zunächst mit mir sprechen, damit ich die Akten einsehen kann um so zu Informationen zu gelangen, die für das weitere Vorgehen von Wichtigkeit sind.