Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!


Rechtsanwalt Thomas Böhmer ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung


Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Rechtsanwalt Böhmer verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 100,- € zzgl. MwSt.

Sollte ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar auf 150,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.

Weitere Gebühren


In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.